Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
es besteht die Möglichkeit für das Lernen von zu Hause digitale Endgeräte (Notebooks) von der Schule für ihre Kinder auszuleihen.
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Geräte ist begrenzt und kann daher nur nach einer Einzelfallprüfung erfolgen.
Voraussetzungen für das Entleihen von digitalen Endgeräten:
Wenn eine erziehungsberechtigte Person für Ihr Kind oder eine volljährige lernende Person von Ihrer Schule ein digitales Endgerätes ausleihen möchte, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie hat selbst kein eigenes Gerät zuhause (Smartphone, Tablet oder Notebook)
Sie hat eine Internetanbindung
Sie bekommt unterstützende Leistungen, wie z.B.
– Arbeitslosengeld II
– Sozialhilfeleistungen
– Kinderzuschlag
– Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
– in manchen Fällen auch, wenn Sie Wohngeld bekommt
Wenn die Person zu dieser Gruppe gehört, kann Sie das Gerät ausleihen.
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, dann melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer: 05363-976840 bei uns.
Gemeinsam klären wir dann das weitere Verfahren mit Ihnen ab!
Mit freundlichen Grüße, bleiben Sie gesund !
Michael Rodowsky
Schulrektor