Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab dem 12. April 2021 darf Ihr Kind laut der neuesten Verordnung des Kultusministers nur noch mit einem negativen Corona-Selbsttest den Unterricht besuchen. Die Corona-Selbsttests werden grundsätzlich zweimal wöchentlich zu Hause mit Hilfe der Eltern möglichst morgens vor dem Schulbesuch durchgeführt.
Die Präsenzpflicht für SchülerInnen in Niedersachsen wurde wieder aufgehoben. Falls Sie Bedenken haben, Ihr Kind zweimal wöchentlich auf Corona zu testen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind vom Präsenzunterricht zu befreien.
Immer am Montag und Mittwoch oder am Dienstag und Donnerstag müssen alle SchülerInnen einen negativen Corona-Selbsttest und eine Erklärung der Eltern dazu vor Betreten des Schulgebäudes einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Schule zeigen.
Ohne Test und Erklärung der Eltern darf Ihr Kind den Unterricht oder die Notgruppe grundsätzlich leider nicht mehr besuchen und muss abgeholt werden.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz aller SchülerInnen und allen Beschäftigten in der Schule und tragen dazu bei, dass die Pandemie bald ein Ende hat.
Bitte denken Sie also unbedingt immer daran, den Test und den Abschnitt Ihrem Kind mitzugeben!
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie alle gesund !
Michael Rodowsky
Schulrektor
Elternbriefe:
Testpflicht_Elterninfo_einfach
2021-03-31_-_Formular_Befreiung_von_der_Prsenzpflicht
C_Anlage_Information_zur_Anwendung_der_Selbsttests_2021-03-16