Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Schulen dürfen einen aktuellen negativen Corona-Schnelltest zur Bedingung für den Schulbesuch machen und damit die Schülerschaft zum Test verpflichten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden.
Im Anhang finden sie den ausführlichen Pressebericht.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Rodowsky
Schulrektor
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