Schulordnung
Damit sich alle in unserer Schule wohlfühlen können, sind dafür wie in jeder Gemeinschaft Regeln für das Zusammenleben erforderlich. Sie dienen der Sicherheit jedes einzelnen.
1. Unterrichtszeiten
Seit Sommer 2004 ist unsere Schule „Verlässliche Grundschule“. Unser Wochen-Stundenplan sieht folgende Unterrichts- und Pausenzeiten vor:
Tagesablauf in der OGGS Heidgarten
08:00 Uhr – 13:00 Uhr
Unterricht
12.15 – 13.00 Uhr:
Randstundenbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule für die 1. und 2. Klassen
13.00 – 13.30 Uhr:
Pädagogisches Mittagessen (Mensa 1 + Mensa 2+ Mensa 3)
13.30 – 14.00 Uhr:
Bewegte Pause (Pausenhalle der Schule, auf dem ASP Buntspecht, städtischen Spielplatz und Bolzplatz)
14.00 – 14.45 Uhr:
Förder- und Hausaufgabenzeit (in den Klassen- und Fachräumen der Schule)
15:00 Uhr – 17.00 Uhr:
„Selbstbestimmtes Spielen und Lernen“ (Gruppenräume, Außengelände Schule und ASP Buntspecht)
15:00 Uhr – 16:00 Uhr:
AG-Angebote: Kochen, Fußball, Musik, Judo, Tanzen, Werken, Kunst undTennis
16.45 – 17.00 Uhr:
Abschlussrunde/Ausklang (Mensa 1 oder Mensa 2)
2. Verhaltensweisen der Schülerinnen und Schüler
· Die Schüler verhalten sich im Schulgebäude so, dass sie niemanden stören oder gefährden. Laufen, Toben, Lärmen und Kämpfen sind untersagt.
· Die Schüler sind angehalten, sich im gesamten Schulgebäude so zu benehmen, dass Einrichtungsgegenstände und Dekorationen nicht beschädigt werden.
· Die Schüler dürfen ohne Begleitung keine Einrichtungen, Lehrmittel, Kopierer und dergleichen bedienen.
· Das Mitbringen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen (wie Feuerzeuge, Nägel, Pistolen, Gewehre und Schwerter am Rosenmontag) ist verboten. Den Erziehungsberechtigten liegt vor der Einschulung ein entsprechendes Schreiben zur Unterschrift vor.
· Das Mitbringen von Handys ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Das Handy muss während der Schulzeit ausgeschaltet sein.
· Fundsachen geben die Schüler bei unserer Hausmeisterin ab.
3. Schulweg und Unterrichtsbeginn
· Die Schüler nehmen den kürzesten und sichersten Weg zwischen Zuhause und Schule (siehe Schulwegplan). Da alle Kinder im Einzugsgebiet dieser Schule wohnen, dürfen sie nicht mit dem Fahrrad kommen. Das Befahren des Schulgeländes mit dem Auto vor und nach dem Unterricht durch Eltern ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Lehrkräfte werden angehalten, auf die Einhaltung zu achten.
· Unfälle, die sich auf dem Schulweg oder dem Schulgelände ereignen, müssen umgehend dem Klassenlehrer oder der Schulleitung gemeldet werden.
· Vor Unterrichtsbeginn sammeln sich die Schüler auf dem Schulhof und betreten mit dem Gong/bzw. dem Öffnen der Haupttür das Gebäude.
4. Der Klassenraum
· Der Klassenraum wird um 8.00 Uhr von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer geöffnet.
· Mäntel, Jacken und Turnbeutel gehören nicht in den Klassenraum und werden im Vorraum bzw. auf dem Flur aufgehängt.
· Anfallender Müll wird in jedem Klassenraum getrennt entsorgt (Biomüll, Papier, Restmüll)
· Essen und Kaugummi kauen sind während des Unterrichtes nicht gestattet.
· Nach dem Unterricht wird der Klassenraum von „grobem“ Abfall befreit und die Stühle hochgestellt.
· Die Lehrkraft verlässt den Raum als letzte und verschließt die Tür.
5. Pausen
· Bei gutem Wetter verlassen alle Schüler das Schulgebäude und begeben sich auf den Schulhof. Die Pausentoiletten befinden sich neben dem Werkraum, nicht im Flur von Raum 1 bis 4.
· Bei starkem Regenwetter verbleiben alle Schülerinnen und Schüler in ihren Klassen. Ausnahme: Die Schülerinnen und Schüler aus dem Nebengebäude begeben sich in die Pausenhalle.
· Aus Sicherheits- und Platzgründen ist wildes Toben u. ä. in der Pausenhalle verboten.
· Die Bühne darf nicht betreten werden.
· Das Verstecken hinter den Vorhängen ist nicht erwünscht.
· Das Bespielen unserer Parkplätze und das Verlassen des Schulgeländes ist strengstens verboten, auch wenn ein Ball auf ein Nachbargrundstück fliegt.
· Während der Pausen sind alle Klassenräume verschlossen zu halten. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Raum.
· Die Aufsichtführung durch die Lehrkräfte ist wie folgt geregelt:
Hofaufsicht: 2x Lehrkräfte, gesamter Schulhof mit Spielplatz und Abgang neben
der Turnhalle. Besondere Sorgfalt ist geboten bei Erscheinen der Müllabfuhr (fast
immer in den Pausenzeiten). Das Nachlaufen der Schüler hinter dem Fahrzeug
hat zu unterbleiben.
Hallenaufsicht: 1 Lehrkraft, Pausenhalle, Flure in den Klassentrakten von
Raum 1 – 4 und Raum 5 – 8, dazu Beaufsichtigung der Pausentoiletten.
Das Öffnen der Tür gegenüber dem Toilettentrakt hat zu unterbleiben.
· Bei Schneefall sorgen beide Aufsichten dafür, dass sich die Schüler nicht auf der Rasenfläche vor dem Eingangsbereich aufhalten.
· Das Schneeballwerfen ist auf dem gesamten Schulgebäude untersagt.
· Verletzte oder kranke Schüler verbleiben während der Pausenzeiten auf Wunsch der Eltern in der Pausenhalle.
· Während der Pausen spielen die Kinder weder auf der Treppe noch auf dem Geländer.
· Das Fußballspielen mit harten Bällen ist von der Aufsicht zu beenden.
· Das Betreten der Tischtennisplatten hat zu unterbleiben.
· Das Spielen vor der Wohnungstür und unter dem Treppenvorsprung der Hausmeisterwohnung ist nicht erwünscht.
· Die Benutzung der Papiersammelzangen von Erstklässlern unterbleibt.
· Das Betreten der Rundbänke um die Bäume in der Winterzeit ist aus Sicherheitsgründen zu untersagen.
· Eisbahnen sollten von dem Hausmeister rechtzeitig abgestreut werden.
· Pünktliche Beendigung des Unterrichts sichert die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht.
· Alle Lehrkräfte sind angehalten Verstöße gegen die „rauch- und alkoholfreie Schule“ anzusprechen bzw. zu untersagen.
Stand: März 2017