Offene Ganztagsgrundschule Heidgarten Wolfsburg-Vorsfelde

Elternarbeit 2023/24

Elternvertreter der Grundschule Heidgarten 2020/21

Schulelternratsvorsitzender:
Herr Enault

Stellvertreterin:
Frau Schröder

Elternvertreter für die Gesamtkonferenz
Herr Enault, Frau Schröder und Frau Cleve

Elternarbeit an der Grundschule
Auszug aus: www.nibis.ni.schule.de

WARUM IST ELTERNMITARBEIT IN DER SCHULE ERFORDERLICH?

Da es um unsere Kinder und deren Zukunft geht, sind wir Eltern sicherlich ohne Ausnahme dafür, wenn sich die Schule um die Entwicklung und Förderung unserer Kinder bemüht. Aber reicht das aus? Ist es nicht besser, wenn wir Eltern versuchen, mitzuhelfen, dass diese Ziele auch erreicht werden? Die Vorstellungen von Erziehung sollten zwischen Elternhaus und Schule aufeinander abgestimmt werden, um Verunsicherung und Orientierungslosigkeit der Kinder zu vermeiden. Um Schule durchschaubar zu machen gibt es verschiedene Ebenen der Elternvertretungen. Durch die Elternvertreter (EV) soll eine Verbindung zwischen Elternhaus und Schule geschaffen werden. Gute Elternarbeit ist die beste Voraussetzung dafür, dass auch schwierige Fragen angefasst und vernünftig gelöst werden können.

AUF WELCHEN EBENEN FINDET ELTERNARBEIT ÜBERHAUPT STATT?

1. In der Klasse:

Alle Erziehungsberechtigten einer Klasse treffen sich auf Elternabenden zur Erörterung aller schulischen Fragen. (Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts, Fragen der Organisation). Sie wählen für zwei Jahre je einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, sowie drei Vertreter und deren Stellvertreter für die Klassenkonferenz.

Die/der Vorsitzende:

Der/die Vorsitzende plant, informiert und leitet mindestens zwei Elternabende im Schuljahr. Sie/Er legt die Tagesordnungspunkte für die Elternabende nach Rücksprache mit der Lehrkraft fest. Der/die Vorsitzende leitet die Versammlung (nicht die Lehrkraft) und führt eine Anwesenheitsliste, um nicht anwesende Eltern informieren zu können. Die Eltern können sich auf der Versammlung mit allen schulischen Fragen und Problemen beschäftigen. Der/die Klassenlehrer/-in geben Auskunft über Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts. Der/die Vorsitzende sollte regelmäßig Kontakt zu den Lehrkräften der Klasse und zum Schulelternrat halten, um über aktuelle Informationen zu verfügen. Fachlehrer können ebenso wie weitere Referenten zu den Klassenelternabenden eingeladen werden.

Die Klassenkonferenz:

Die Klassenkonferenz setzt sich zusammen aus den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften und den drei gewählten EV. Die Klassenkonferenz entscheidet über die Angelegenheiten die ausschließlich die Klasse oder aber einzelne Schüler betreffen, insbesondere aber über:

  1. Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen,Zurücktreten und Überspringen.
  2. Das Zusammenwirken der Fachlehrer
  3. Die Koordination der Hausaufgaben
  4. Die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schüler
  5. Wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
  6. Erziehungsmittel können, Ordnungsmaßnahmen müssen in der
  7. Klassenkonferenz beschlossen werden.

Persönliche Angelegenheiten sind vertraulich zu behandeln. Es wird ein Protokoll gefertigt. Es ist sinnvoll, wenn die Vorsitzende der Klassenelternschaft oder ihr Stellvertreter auch Mitglied der Klassenkonferenz ist.

2. Schulelternrat (SER)

Die Vorsitzenden aller Klassenelternschaften und deren Stellvertreter bilden den Schulelternrat. Wird eine Schule von mindestens 10 ausländischen Kindern besucht und gehört aus deren Mitte kein Elternvertreter dem SER an, so kann noch ein zusätzliches Mitglied und ein Stellvertreter gewählt werden. Der SER erörtert alle die Schülerschaft und die Schule betreffenden Fragen und vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber der Schulleitung, Schulbehörde und dem Schulträger. Der SER wählt aus seiner Mitte für zwei Jahre den Vorstand (Vorsitzende und deren Stellvertreter und bis zu 2 Beisitzer), sowie Vertreter und Stellvertreter für die Gesamtkonferenzen (GK), Fachkonferenzen (FK) und den Stadtelternrat (StER) Weiter wählt der SER die Elternvertreter des Schulvorstandes für zwei Jahre. Der SER hat die gleichen Informations- und Anhörungsrechte wie die Klassenelternschaft. Er kann sich auch Referenten zu bestimmten Themen einladen, um sich sachkundig zu machen. Der SER ist von der Schulleitung (SL) vor grundsätzlichen Entscheidungen zu hören. Die Anhörung hat rechtzeitig zu erfolgen, damit er auch ein Votum abgeben kann, bevor eine Vor- oder Entscheidung getroffen wird. An den Sitzungen des SER kann die Schulleitung teilnehmen, muss sie aber nicht. Eine wirkungsvolle Elternarbeit ist nur möglich, wenn sie langfristig angelegt ist und von einem partnerschaftlichem und vertrauensvollem Zusammenwirken zwischen Schule und Elternvertretern ausgeht. Daher ist es unerlässlich, dass die Elternvertreter ihre Rechte und Pflichten kennen.

Aufgaben des SER-Vorstands:

Die Vorsitzende des SER lädt zu mindestens zwei Sitzungen im Jahr ein, die sie auch organisiert und leitet. Der Vorstand ist Ansprechpartner für die EV und unterstützt diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sie ist Bindeglied zur Schulleitung und wenn nötig auch zum Schulträger.

Gesamtkonferenz (GK):

Mitglieder der GK sind alle Beschäftigten der Schule und die dafür gewählten Elternvertreter. Hier werden Entscheidungen über alle pädagogischen Angelegenheiten der Schule getroffen. Es wäre sinnvoll, den Vorstand des SER in die GK zu wählen. Geleitet wird die GK von der Schulleitung.

Fachkonferenzen (FK):

Für jedes Unterrichtsfach soll einmal pro Schulhalbjahr eine FK stattfinden. Sie entscheidet über fachbezogene Angelegenheiten (Anschaffung von Büchern, Arbeitsplänen). In jeder FK sind 2 EV stimmberechtigt. Sie berichten dem SER. Bei uns gibt es FK’s für die Fächer: Deutsch, Mathe, Religion, Englisch, Sport, Sachkunde, Musik und Kunst/Werken/Textil.

Schulvorstand (SV):

Mitglieder des SV sind je die/der Schulleiterin/er, 3 Lehrer- und 4 Elternvertreter der Schule. Die Elternvertreter müssen nicht Mitglieder des SER sein. Der/die Schulleiterin/er haben bei Stimmgleichheit doppeltes Stimmrecht. Die einfache Mehrheit zählt. Hier werden Entscheidungen über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule getroffen z.B. Beantragung zur Wandlung in eine offene Ganztagsschule. Es wäre sinnvoll, den Vorstand des SER in den SV zu wählen. Geleitet wird der SV von der Schulleitung. Das Protokoll wird von Lehrern und Eltern im Wechsel erstellt.

Stadtelternrat (StER)

Der Stadtelternrat Wolfsburg vertritt die Interessen der Eltern aller schulpflichtigen Kinder in Wolfsburg. Die Schulelternräte der verschiedenen Schulformen wählen alle zwei Jahre je zwei Delegierte zur Vertretung ihrer Schule im StER. Diese Delegierten wählen in einer Wahlversammlung die Mitglieder des StER. Im STER sind EV aller Schulformen vertreten Grund-, Haupt-, Real-, Sonderschulen, berufsbildenden Schulen, Gymnasien, IGS und Vertreter der Ersatzschulen. Er tagt einmal im Monat.

Der Schulausschuss

Der für Schulen zuständige Fachausschuss im Rat der Stadt Wolfsburg setzt sich aus Vertretern der Ratsfraktionen, zwei gewählten EV, Lehrervertretern und Schülervertretern zusammen. Die Sitzungen sind öffentlich und Eltern haben in der Einwohnerfragestunde die Möglichkeit, aktuelle Probleme vorzutragen. Der Schulausschuss tagt, in der Regel, monatlich.

Landeselternrat (LER)

Die Stadtelternräte und die Regionselternräte wählen für den jeweiligen Regierungsbezirk schulformbezogene Delegierte. Der LER ist ein beratendes Gremium des Kultusministers.

Online Info Schule und Recht: http://www.schure.de
Kultusministerium: http://www.mk.niedersachsen.de
Nds. Bildungsserver: http://www.nibis.de